Bei Streitigkeiten zwischen Kundinnen oder Kunden und Anbieterinnen von Postdiensten kann jede Partei die Schlichtungsstelle (Ombud-PostCom) anrufen. Die Kontaktangaben sind unter www.ombud-postcom.ch zu finden.
Die Schlichtungsstelle behandelt zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Kundinnen und Kunden und den Anbieterinnen. Sie übt ihre Schlichtungsaufgabe unabhängig, unparteiisch, transparent und effizient aus. Sie darf keiner allgemeinen oder besonderen Weisung zur Streitbeilegung unterliegen.
Ein Schlichtungsbegehren ist nur zulässig, wenn:
die einreichende Partei zuvor versucht hat, sich mit der anderen Streitpartei zu einigen;
es zu den im Verfahrensreglement der Schlichtungsstelle festgelegten Bedingungen eingereicht wird;
es nicht offensichtlich missbräuchlich ist;
kein Gericht oder Schiedsgericht mit der Sache befasst ist.